Schadensfälle

Axa

Im Schadensfall muss der Versicherte oder sein Vertreter den Schaden innerhalb von 30 Tagen nach Eintritt des Schadens melden. Für die Erstattungsabwicklung sind alle erforderlichen Unterlagen gemäß den Versicherungsbedingungen vorzulegen.

Schadensmeldung und Rückerstattungsantrag: https://denunciasinistro.it.claims.axa.travel/

INTER PARTNER ASSISTANCE S.A. - Travel - Schadensabteilung
Postfach 20175
Via Eroi di Cefalonia, 00128 Spinaceto - ROM

Informationen zu bereits gemeldeten Schäden: https://tripy.net/consulta-sinistro

Für weitere Informationen wenden Sie sich an unseren Kundenservice.

Hinweise zur Dokumentation für den Erstattungsantrag


STORNOHOTEL / TRAVEL

Stornierung, Unterbrechung oder verspätete Abreise

  • Dokument, das den Grund für die Stornierung oder Änderung des Aufenthalts/Reise nachweist.
  • Im Krankheits- oder Verletzungsfall: Ärztliches Attest oder Notaufnahmebericht.
  • Im Falle eines Krankenhausaufenthalts: Krankenakte.
  • Dokument, das das Verwandtschaftsverhältnis zur betroffenen Person nachweist, falls diese nicht der Versicherte ist.
  • Reise-/Aufenthaltsvertrag und angewandte Stornogebühren.
  • Buchungsbestätigung und Details der berechneten Stornogebühren.
  • Nachweis der Zahlung der Stornogebühren.
  • Dokumentation zu nicht genutzten und nicht erstattungsfähigen Aufenthaltskosten.

TRAVEL – VERSPÄTUNG VON VERKEHRSMITTELN

  • Reiseticket oder offizielle Mitteilung des Transportunternehmens mit der geplanten Uhrzeit.
  • Dokument mit der tatsächlichen Abfahrts- oder Ankunftszeit.
  • Schriftliche Bestätigung der Fluggesellschaft über die Verspätung und eventuelle anerkannte Erstattungen.

CARE4UOUTDOOR – ERSTATTUNG VON ARZTKOSTEN

  • Vor Ort ausgestellte medizinische Dokumentation (ärztliches Attest, Notaufnahmebericht, Krankenakte).
  • Originalbelege der entstandenen medizinischen Kosten.

GEPÄCK – DIEBSTAHL, RAUB, ÜBERFALL, FEUER, BESCHÄDIGUNG

  • Anzeige bei den örtlichen Behörden mit detaillierter Liste der betroffenen Gegenstände.
  • Dokumentation, die Wert, Marke und Modell der gestohlenen oder beschädigten Gegenstände nachweist.
  • Bei Schäden während des Lufttransports: Property Irregularity Report (P.I.R.).

GEPÄCK – VERSPÄTETE AUSLIEFERUNG

  • Property Irregularity Report (P.I.R.)
  • Flugticket und Gepäckanhänger.
  • Originalquittungen für den Kauf von notwendigen Artikeln.

HAFTPFLICHT GEGENÜBER DRITTEN

  • Schriftliche Forderung der Gegenpartei mit Schadensbezifferung.
  • Eventuelle Zeugenaussagen.
  • Beschreibung des Vorfalls mit Angabe der Folgen und der Personalien der Zeugen.

ERSTATTUNG SKIPASS / SKIKURSE / SPORTAUSRÜSTUNG

  • Dokument, das den Grund für die Unterbrechung des Aufenthalts nachweist.
  • Im Falle einer Verletzung: Ärztliches Attest oder Notaufnahmebericht.
  • Im Falle der Schließung der Anlagen:
  • Bestätigung des Betreibers.
  • Originaler Skipass und Kaufbeleg.
  • Zahlungsbelege für Skikurse und Ausrüstungsverleih.

Was tun im Schadensfall?

Erstattungsanträge

Bitte sende die Schadensmeldung und alle erforderlichen Unterlagen an folgende Adresse: www.tripy.net

  • INTER PARTNER ASSISTANCE S.A. – Travel – Schadensabteilung
  • Via Carlo Pesenti 121
    00156 – Rom


Versicherer: Inter Partner Assistance S.A. – Rappresentanza Generale per l'Italia

Inter Partner Assistance S.A. – Allgemeine Vertretung für Italien Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaft – Via Carlo Pesenti 121 – 00156 Rom – Tel. 06/42118.1
Pec: ipaassicurazioni@pec.it – Website: www.axapartners.it
Rechtssitz: Brüssel – Boulevard du Régent 7 – Grundkapital: 130.702.613 €, voll eingezahlt – AXA Partners Gruppe
Mitglied der AXA Partners Gruppe Eintrag im Versicherungs- und Rückversicherungsregister: Nr. I.00014 Ministerielle Genehmigung Nr. 19662 vom 19.10.1993
Handelsregister Rom RM – REA-Nummer: 792129 – USt-IdNr.: 04673941003 – Steuernummer: 03420940151

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