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Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Art des Schadenfalls ab.
Für eine Erstattung bei Stornierung können je nach Grund folgende Unterlagen erforderlich sein:
Für eine Erstattung bei Aufenthaltsabbruch können je nach Grund folgende Unterlagen erforderlich sein:
Der Schadenfall muss innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr über folgendes Portal gemeldet werden: care4uhotel.claims
Ja. Die StornoHotel-Police kann auch greifen, wenn der Arbeitgeber bereits genehmigte Urlaubstage widerruft, sofern diese Urlaubstage vor der Buchung der Unterkunft genehmigt wurden.
Diese Deckung ist nützlich, wenn der Gast zuerst den Urlaub mit dem Arbeitgeber vereinbart, anschließend den Aufenthalt bucht und danach eine Mitteilung über den Widerruf des genehmigten Urlaubs erhält, wodurch die Reise unmöglich wird.
Wenn der Beherbergungsbetrieb in diesem Fall eine nicht erstattbare Stornogebühr erhebt, kann die Police den Erstattungsantrag gemäß Höchstbeträgen, Selbstbehalten, erforderlichen Unterlagen und Versicherungsbedingungen prüfen.
Der Gast erhält am 10. Mai die Genehmigung des Urlaubs durch den Arbeitgeber. Am 12. Mai bucht er einen Hotelaufenthalt. Später teilt der Arbeitgeber den Widerruf des Urlaubs mit und der Gast kann nicht mehr reisen.
Wenn der Beherbergungsbetrieb eine Stornogebühr berechnet, kann der Erstattungsantrag durch StornoHotel geprüft werden, sofern sowohl die ursprüngliche Genehmigung als auch der spätere Widerruf nachgewiesen werden können.
Für eine korrekte Schadenmeldung sind erforderlich:
Zusammengefasst: Der Widerruf von Urlaubstagen kann durch StornoHotel gedeckt sein, wenn der Urlaub vor der Buchung genehmigt wurde und der spätere Widerruf die Reise verhindert.
Die Erstattung wird auf Grundlage der vom Beherbergungsbetrieb berechneten Stornogebühr berechnet, innerhalb der in der Police vorgesehenen Grenzen und Bedingungen.
Für alle Stornierungs- oder Abbruchgründe gilt ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens jedoch 50 €.
Der Selbstbehalt wird nur in folgenden Fällen nicht angewendet:
Erstattungsfähig ist die Stornogebühr, die an dem Tag gilt, an dem das Ereignis eintritt, das die Abreise verhindert oder den Abbruch erforderlich macht, nicht die später eventuell erhöhte Gebühr.
Wenn der Gast mit der Stornierung wartet und die Stornogebühr inzwischen steigt, bleibt die Differenz zu seinen Lasten.
Aufenthalt: 1.000 €
Vom Beherbergungsbetrieb berechnete Stornogebühr: 1.000 €
Grund: dokumentierte Krankheit
Berechnung:
Aufenthalt: 1.000 €
Vom Beherbergungsbetrieb berechnete Stornogebühr: 1.000 €
Grund: Krankenhausaufenthalt der versicherten Person von mehr als 5 Tagen
Berechnung:
Der Erstattungsantrag muss innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr über folgendes Portal eingereicht werden:
Alle nach den Versicherungsbedingungen erforderlichen Unterlagen müssen beigefügt werden.
Es wird immer empfohlen, den gesamten Betrag des Aufenthalts zu versichern, nicht nur die bei der Buchung geleistete Anzahlung.
Die Police berechnet die Deckung auf Grundlage der versicherten Summe. Wird nur ein Teil des Aufenthalts versichert, wird die Erstattung anteilig gekürzt.
Ist die versicherte Summe niedriger als der Gesamtpreis des Aufenthalts, wird die Erstattung im gleichen Verhältnis gekürzt.
Einfaches Beispiel:
Im Schadenfall berechnet die Police die Erstattung nur auf 30 % des Verlusts und wendet anschließend den vorgesehenen Selbstbehalt an.
Die Anzahlung entspricht nicht immer dem maximalen Risiko. Bei vielen Buchungen kann der Beherbergungsbetrieb höhere Gebühren verlangen bei:
Insbesondere bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise berechnen Beherbergungsbetriebe normalerweise eine Gebühr in Höhe von 100 % der gebuchten und nicht genutzten Tage.
Wer nur die Anzahlung versichert, kann daher gerade in den Fällen mit dem größten finanziellen Verlust einen wesentlichen Teil des Aufenthalts unversichert lassen.
Aufenthalt: 7 Nächte
Gesamtkosten: 1.000 €
Der Gast muss wegen eines gedeckten Ereignisses nach 3 Nächten zurückkehren.
Nicht genutzte Nächte: 4
Vom Beherbergungsbetrieb berechnete Gebühr: 571 €
Wenn der gesamte Aufenthalt versichert wurde:
Wenn nur die Anzahlung versichert wurde:
Beispiel einer Stornobedingung:
„Der Gesamtbetrag des Aufenthalts wird bei der Bestätigung als Angeld mit Bestätigungsfunktion berechnet und ist bei Änderungen oder Stornierungen nicht erstattbar. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise beträgt die Gebühr 100 % der nicht genutzten Tage.'
Aufenthaltsbetrag: 1.000 €
Sofort bezahlter Betrag: 1.000 €
Stornogebühr: 1.000 € zu jedem Zeitpunkt
Empfohlene Versicherungssumme: 1.000 €.
| Szenario | Versicherte Summe | Voraussichtliche Erstattung |
|---|---|---|
| Stornierung wegen Krankheit | 1.000 € | 1.000 € - 10 % = ca. 900 € |
| Stornierung wegen Krankheit | 300 € | 30 % von 1.000 € - 50 € = ca. 250 € |
Bei einer nicht erstattbaren Rate besteht das Risiko sofort und in voller Höhe ab dem Zeitpunkt der Buchung. Wer nur einen Teilbetrag versichert, deckt nur einen Teil des tatsächlichen Verlusts ab.
Beispiel einer Stornobedingung:
„Bei Bestätigung ist eine Anzahlung von 30 % erforderlich. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen vor Anreise zu zahlen. Ab diesem Zeitpunkt sind bei Stornierung, Nichterscheinen, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise 100 % des Gesamtbetrags geschuldet.'
Aufenthaltsbetrag: 1.000 €
Bei Bestätigung geleistete Anzahlung: 300 €
Restzahlung 14 Tage vor Anreise: 700 €
Empfohlene Versicherungssumme: 1.000 € von Anfang an, auch wenn bei der Buchung nur die Anzahlung geleistet wurde.
Weil, wenn das Schadenereignis nach Zahlung des Restbetrags eintritt, die Gebühr 100 % des Aufenthalts betragen kann. Wenn der Gast nur die Anzahlung versichert hat, wird die Erstattung anteilig gekürzt.
| Szenario | Versicherte Summe | Voraussichtliche Erstattung |
|---|---|---|
| Stornierung vor Restzahlung, Gebühr 300 € | 1.000 € | 300 € - 50 € = 250 € |
| Stornierung nach Restzahlung, Gebühr 1.000 € | 1.000 € | 1.000 € - 10 % = ca. 900 € |
| Stornierung nach Restzahlung, Gebühr 1.000 € | 300 € | 30 % von 1.000 € - 50 € = ca. 250 € |
Wenn nur die Anzahlung von 300 € versichert wird und das Schadenereignis nach Zahlung des Restbetrags eintritt, kann die voraussichtliche Erstattung etwa 250 € bei einer Gebühr von 1.000 € betragen.
Beispiel einer Stornobedingung:
„Bei Stornierung bleibt die geleistete Anzahlung beim Beherbergungsbetrieb und wird nicht erstattet. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise beträgt die Gebühr 100 % der nicht genutzten Tage.'
Aufenthaltsbetrag: 1.000 €
Geleistete Anzahlung: 300 €
Gebühr bei Stornierung vor Anreise: 300 €
Empfohlene Versicherungssumme: 1.000 €.
In diesem Fall ist der Gast bei Stornierung vor Anreise nur dem Verlust der Anzahlung ausgesetzt. Das Hauptrisiko kann jedoch in einer verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise liegen, da die Gebühr in diesen Fällen auf 100 % der nicht genutzten Tage steigen kann.
| Szenario | Versicherte Summe | Voraussichtliche Erstattung |
|---|---|---|
| Stornierung, Gebühr 300 € | 1.000 € | 300 € - 50 € = 250 € |
| Stornierung, Gebühr 300 € | 300 € | 30 % von 300 € - 50 € = 40 € |
| Vorzeitige Abreise 4 von 7 Nächten, Gebühr 571 € | 1.000 € | 571 € - 10 % = ca. 514 € |
| Vorzeitige Abreise 4 von 7 Nächten, Gebühr 571 € | 300 € | 30 % von 571 € - 50 € = ca. 121 € |
Wer nur die Anzahlung versichert, weil er sie für das maximale Risiko hält, übersieht möglicherweise, dass eine vorzeitige Abreise eine deutlich höhere Gebühr verursachen kann.
Beispiel einer Stornobedingung:
„Bei der Buchung ist keine Zahlung erforderlich. Bei Stornierung innerhalb von X Tagen vor Anreise beträgt die Gebühr 100 % des Aufenthaltsbetrags. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise beträgt die Gebühr 100 % der nicht genutzten Tage.'
Aufenthaltsbetrag: 1.000 €
Sofort bezahlter Betrag: 0 €
Gebühr bei Stornierung im gebührenpflichtigen Zeitraum: 1.000 €
Empfohlene Versicherungssumme: 1.000 €.
Auch wenn bei Aktivierung der Police noch nichts bezahlt wurde, kann die Police die Gebühr abdecken, die der Beherbergungsbetrieb erhebt, wenn die Stornierung innerhalb des in den Stornobedingungen vorgesehenen Zeitraums erfolgt.
| Szenario | Versicherte Summe | Voraussichtliche Erstattung |
|---|---|---|
| Stornierung im gebührenpflichtigen Zeitraum | 1.000 € | 1.000 € - 10 % = ca. 900 € |
| Stornierung im gebührenpflichtigen Zeitraum | 300 € | 30 % von 1.000 € - 50 € = ca. 250 € |
| Vorzeitige Abreise 4 von 7 Nächten, Gebühr 571 € | 1.000 € | 571 € - 10 % = ca. 514 € |
| Vorzeitige Abreise 4 von 7 Nächten, Gebühr 571 € | 300 € | 30 % von 571 € - 50 € = ca. 121 € |
In allen vier Fällen gilt die sicherste Regel: immer den gesamten Betrag des Aufenthalts versichern.
Nur so kann die Deckung dem Risiko von Stornierung, Aufenthaltsabbruch, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise entsprechen.
Ja, aber das ärztliche Attest muss bestimmte Angaben enthalten. Damit es korrekt geprüft werden kann, muss es Folgendes enthalten:
Ohne diese Angaben kann der Erstattungsantrag unvollständig sein und möglicherweise nicht reguliert werden.
Das Attest kann von jedem zugelassenen Arzt ausgestellt werden, zum Beispiel von:
Bei einem Besuch in der Notaufnahme sollte auch der Notaufnahmebericht beigefügt werden.
Wenn der Schadenfall einen Familienangehörigen betrifft, zum Beispiel ein Elternteil oder ein Kind, muss das Attest von dem Arzt ausgestellt werden, der diesen Familienangehörigen untersucht hat, nicht vom Arzt der versicherten Person.
In diesem Fall muss auch ein Dokument beigefügt werden, das die familiäre Beziehung nachweist.
Bei einem Krankenhausaufenthalt muss eine vollständige Kopie der Krankenakte beigefügt werden.
Für ein Haustier ist ein tierärztliches Attest erforderlich mit:
Die Versicherungsgesellschaft behält sich das Recht vor, eine ärztliche Kontrolluntersuchung anzuordnen, um zu prüfen, ob der Zustand der versicherten Person die Abreise tatsächlich verhindert.
Ja. Die Stornodeckung gilt ab dem Buchungsdatum bis zum Beginn des Aufenthalts. Auch eine Stornierung am Tag der Abreise kann erstattungsfähig sein, wenn sie durch ein in der Police gedecktes Ereignis verursacht wird.
Erstattungsfähig ist die Stornogebühr, die zum Zeitpunkt des Ereignisses gilt, nicht unbedingt die Gebühr am Tag, an dem der Gast die Stornierung mitteilt.
Beispiel:
In diesem Fall berücksichtigt die Police die am Montag geltende Gebühr. Die durch die verspätete Mitteilung entstandene Differenz bleibt zu Lasten des Gastes.
Die versicherte Person ist verpflichtet, den Schaden zu mindern, wie in Artikel 1914 des italienischen Zivilgesetzbuchs vorgesehen. Der Aufenthalt muss daher storniert werden, sobald das Ereignis eintritt, das die Abreise verhindert.
Unbegründetes Warten kann die Erstattung verringern oder gefährden.
Sobald ein Ereignis eintritt, das die Abreise verhindert, ist es wichtig:
Warten kann die Stornogebühr erhöhen und die tatsächliche Erstattung reduzieren.
Die Police kann nur greifen, wenn die verspätete Anreise auf einen in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Grund zurückzuführen ist.
Die Gebühr für die nicht genutzte Nacht kann gedeckt sein, wenn die Verspätung verursacht wird durch:
Sofern die Police nichts anderes vorsieht, berechtigen folgende Fälle nicht zur Erstattung:
Der Gast hat unterwegs einen Unfall und der Pannendienst greift ein und bestätigt das Ereignis. In diesem Fall kann die Gebühr für die nicht genutzte Nacht für eine Erstattung geprüft werden.
Der Gast fährt zu spät los und verpasst den Zug. Diese Situation gehört nicht zu den durch StornoHotel gedeckten Gründen.
StornoHotel allein deckt Flugverspätungen nicht ab.
Für Gäste, die mit dem Flugzeug oder einem anderen Verkehrsmittel reisen, enthält die Travel-Police eine spezifische Leistung bei dokumentierter Verspätung des Verkehrsmittels: 80 € für jeweils volle 8 Stunden Verspätung, gemäß den Versicherungsbedingungen.
Die StornoHotel-Police muss innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung abgeschlossen werden.
Wenn der Beherbergungsbetrieb eine Anzahlung verlangt, ist der praktische Bezugspunkt die Bestätigung des Zahlungseingangs durch den Betrieb.
Nach Ablauf der vorgesehenen Frist kann die Police in den folgenden Tagen nicht mehr aktiviert werden.
Die Police kann Gebühren erstatten, die berechnet werden an:
sofern alle Personen versichert und in derselben Police eingetragen sind.
Als Familienangehörige gelten:
Ein Freund gilt nicht als Familienangehöriger. Ein Freund kann als Reisebegleiter berücksichtigt werden, jedoch sieht die Police nur einen Reisebegleiter pro Familieneinheit vor.
Ja. Die Police gilt für versicherte Personen bis zu einem Alter von 90 Jahren
Ja. Kinder, Vater und Mutter fallen unter die Definition der Familienangehörigen.
Krankheit, Unfall oder Tod eines Familienangehörigen können gültige Gründe für Stornierung oder Abbruch sein, sofern das Ereignis:
Wenn ein Kind am Tag vor der Abreise Fieber hat und das ärztliche Attest bestätigt, dass eine Reise nicht möglich ist, kann ein Erstattungsantrag gestellt werden.
Wenn der Vater oder die Mutter der versicherten Person dringend ins Krankenhaus eingeliefert wird und die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich ist, kann der Fall mit geeigneten Unterlagen geprüft werden.
Ja. Die Erkrankung eines Haustiers kann in zwei Situationen gedeckt sein.
Die Police kann greifen, wenn das Haustier:
In diesem Fall gilt ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 50 €.
Dieselben zwei Situationen können auch während eines bereits begonnenen Aufenthalts gelten. Bei vorzeitiger Rückkehr wird die Erstattung anteilig auf die nicht genutzten Nächte berechnet.
Erforderlich ist ein tierärztliches Attest mit:
Nein. Bereits bestehende fortschreitende Erkrankungen und deren Komplikationen sind ausgeschlossen.
Ausgeschlossen sind auch Fälle, in denen zum Zeitpunkt der Buchung bereits Umstände bestanden, die eine Stornierung vorhersehbar machen konnten.
Ebenfalls ausgeschlossen sind:
Eine physiologische Schwangerschaft an sich gilt nicht als Grund für Stornierung oder Abbruch des Aufenthalts.
Schwangerschaftsbedingte Erkrankungen sind jedoch eingeschlossen, sofern sie bis zur 26. Schwangerschaftswoche auftreten und durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, gemäß den Versicherungsbedingungen.
Zusammengefasst:
Allgemeines Schlechtwetter ist nicht gedeckt.
Die Police kann nur greifen, wenn eine dokumentierte Naturkatastrophe es unmöglich macht, das Reiseziel zu erreichen, oder wenn die Verspätung bzw. die Unmöglichkeit der Anreise auf eine durch den Pannendienst bestätigte Fahrzeugpanne oder einen Fahrzeugunfall zurückzuführen ist.
Die Befürchtung von schlechtem Wetter, Regen oder ungünstigen Wetterbedingungen berechtigt nicht zur Erstattung, sofern die Situation nicht unter einen der in der Police vorgesehenen Gründe fällt.
Die StornoHotel-Police kann zwei verschiedene Situationen erstatten: Stornierung vor der Abreise und Abbruch eines bereits begonnenen Aufenthalts.
Wenn ein unerwartetes und in der Police gedecktes Ereignis den Gast an der Reise hindert, kann StornoHotel die bereits bezahlten und nicht rückforderbaren Beträge erstatten, die der Beherbergungsbetrieb als Stornogebühr einbehält.
Nicht erstattet werden:
Die Höchstentschädigung für die Stornierung beträgt 8.000 € pro versicherter Person.
Ein Erstattungsantrag kann geprüft werden, wenn die Stornierung auf einen der folgenden in der Police vorgesehenen Gründe zurückzuführen ist:
Wenn während des Aufenthalts ein gedecktes Ereignis den Gast zwingt, früher als geplant zurückzukehren, kann die Police den anteiligen Wert der nicht genutzten Nächte bis zu 8.000 € erstatten.
Ein Erstattungsantrag kann geprüft werden, wenn der Abbruch des Aufenthalts auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist:
Die Deckung gilt auch im Falle des Todes der versicherten Person während des Aufenthalts, mit Erstattung an die Erben.
Nicht versichert sind unter anderem:
Ja. Die Travel-Police kann auch greifen, wenn der Aufenthalt im Beherbergungsbetrieb storniert werden muss, weil der Beförderer die Hinreise annulliert.
Diese Leistung betrifft die Annullierung der Hinreise durch:
Die Deckung gilt, wenn die Annullierung der Hinreise der versicherten Person innerhalb der 24 Stunden vor dem geplanten Check-in-Datum im Beherbergungsbetrieb mitgeteilt wird.
Wenn der Gast in diesem Fall das Reiseziel nicht erreichen kann und der Beherbergungsbetrieb eine nicht erstattbare Stornogebühr erhebt, kann die Travel-Police den Erstattungsantrag gemäß Höchstbeträgen, Selbstbehalten, erforderlichen Unterlagen und Versicherungsbedingungen prüfen.
Der Gast hat einen Hotelaufenthalt mit Check-in am Samstag gebucht. Am Freitag, also innerhalb der 24 Stunden vor dem Check-in, annulliert die Fluggesellschaft den Hinflug. Der Gast kann das Reiseziel nicht erreichen und der Beherbergungsbetrieb berechnet eine Stornogebühr.
In diesem Fall kann der Erstattungsantrag im Rahmen der Travel-Police geprüft werden, sofern die offizielle Mitteilung des Beförderers und die Dokumentation der vom Beherbergungsbetrieb berechneten Gebühr beigefügt werden.
Für den Erstattungsantrag sollten folgende Unterlagen aufbewahrt werden:
Zusammengefasst: Travel kann die Stornierung der Unterkunft abdecken, wenn die Hinreise durch den Beförderer innerhalb der 24 Stunden vor dem Check-in annulliert wird und der Gast die Unterkunft nicht erreichen kann.
Die Travel-Police muss innerhalb unterschiedlicher Fristen abgeschlossen werden, abhängig vom Abreisedatum und vom Zeitpunkt des Kaufs des Reisetickets.
Wenn der Flug im Januar für einen Urlaub im Juni gebucht wird, hat der Gast gemäß den Versicherungsbedingungen 7 Tage Zeit, die Travel-Police zu aktivieren.
Die gültigen Stornogründe entsprechen denen der StornoHotel-Police.
Der Unterschied besteht darin, dass Travel auch nicht erstattbare Kosten im Zusammenhang mit Reisetickets wie Flug, Bahn, Bus oder Fähre einschließen kann, innerhalb der in der Police vorgesehenen Grenzen und Bedingungen.
Die Höchstentschädigung bei Stornierung im Rahmen der Travel-Police beträgt 10.000 € pro versicherter Person.
Auch bei Travel gilt ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens jedoch 50 €, mit denselben Ausnahmen wie bei StornoHotel.
Der Selbstbehalt wird in den in der Police vorgesehenen Fällen von Tod oder Krankenhausaufenthalt der versicherten Person oder ihrer Familienangehörigen von mehr als 5 Tagen nicht angewendet.
Ja. Travel kann eine Leistung bei dokumentierter Verspätung des Verkehrsmittels auf der Hinreise vorsehen.
Der Beförderer muss eine schriftliche Bestätigung der Verspätung ausstellen.
Die Leistung gilt für nur einen Schadenfall pro Police.
Ja. Travel deckt auch den Abbruch des Aufenthalts auf dieselbe Weise wie StornoHotel.
Die Höchstentschädigung für den Abbruch beträgt 8.000 € und die Erstattung wird anteilig auf die nicht genutzten Nächte berechnet.
Zu den Gründen können gemäß den Versicherungsbedingungen gehören:
Nein. Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit des Beförderers oder der Reiseagentur sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Der Schaden muss innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr gemeldet werden.
Die Schadenmeldung kann erfolgen über:
oder per Post an:
Inter Partner Assistance S.A. - Schadenabteilung
Via Carlo Pesenti 121
Rom, Italien
Die Travel-Police umfasst alles, was die StornoHotel-Police für die Unterkunftsbuchung vorsieht, und ergänzt einen weiteren Schutz: Sie kann auch Stornogebühren im Zusammenhang mit Reisetickets abdecken, wie Flug-, Bahn-, Bus- oder Fährtickets, innerhalb der in der Police vorgesehenen Grenzen und Bedingungen.
Mit anderen Worten: StornoHotel schützt hauptsächlich die Unterkunftsbuchung; Travel erweitert den Schutz auch auf den Reiseteil, der mit dem Urlaub verbunden ist.
Travel eignet sich für Gäste, die reisen mit:
Travel enthält außerdem eine Leistung bei dokumentierter Verspätung des Verkehrsmittels auf der Hinreise.
| Leistung | StornoHotel | Travel |
|---|---|---|
| Stornierung der Unterkunft | Ja | Ja |
| Abbruch des Aufenthalts | Ja | Ja |
| Stornogebühren für Reisetickets | Nein | Ja |
| Dokumentierte Verspätung des Verkehrsmittels | Nein | Ja |
| Höchstentschädigung bei Stornierung | 8.000 € pro versicherter Person | 10.000 € pro versicherter Person |
| Konkurs von Beförderer oder Reiseagentur | Nein | Nein |
Die Travel-Police deckt Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit des Beförderers oder der Reiseagentur nicht ab.
Care4UHotel Outdoor ist eine ergänzende Versicherung für aktive Urlaube.
Sie deckt nicht:
Für Stornierung und Abbruch sind StornoHotel oder Travel erforderlich.
Care4UHotel Outdoor kann umfassen:
Care4UHotel Outdoor kostet 3,00 € pro versicherter Person, einschließlich Steuern.
Die Deckung hat eine maximale Dauer von 30 Tagen.
Der Bereich Assistance und Krankheitskosten kann bei Krankheit oder Unfall während des Aufenthalts greifen.
Die Höchstbeträge betragen:
Es gilt ein fester Selbstbehalt von 50 € pro Schadenfall.
Die Deckung kann umfassen:
Für Assistance-Leistungen muss die Einsatzzentrale im Voraus kontaktiert werden. Sie ist rund um die Uhr erreichbar unter:
+39 06 42 115 840
Ohne vorherige Kontaktaufnahme werden Assistance-Leistungen nicht erbracht.
Der Bereich Gepäck kann greifen bei:
Die Deckung sieht vor:
Bei einer verspäteten Gepäcklieferung durch die Fluggesellschaft von mehr als 12 Stunden kann die Police den Kauf von notwendigen Artikeln bis zu 150 € erstatten.
Ausgeschlossen sind unter anderem:
Die Privathaftpflicht deckt unfreiwillig verursachte Schäden an Dritten im Privatleben, einschließlich der Ausübung von Amateursport.
Die Versicherungssumme beträgt 250.000 €.
Es gilt ein Selbstbehalt von 500 € pro Schadenfall.
Berufliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.
Das Sportpaket kann bei der Ausübung von Amateursport innerhalb der in der Police vorgesehenen Grenzen greifen.
Folgende Kosten können eingeschlossen sein:
Höchstbetrag: bis zu 2.500 €.
Bei Verlust oder Diebstahl von Sportausrüstung während des Lufttransports kann die Deckung bis zu 2.500 € greifen.
Bei Unfall kann die Police anteilig erstatten:
Höchstbetrag: bis zu 1.000 €.
Ja. Nicht alle Aktivitäten und Situationen sind gedeckt.
Ausgeschlossen sind unter anderem:
Der Schaden muss innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr gemeldet werden.
Die Schadenmeldung kann erfolgen über: care4uhotel.claims
oder per Post an:
Inter Partner Assistance S.A. - Schadenabteilung
Via Carlo Pesenti 121
Rom, Italien