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Care4UHotel – Häufig gestellte Fragen – Kundenleitfaden

StornoHotel - Stornierung, Unterbrechung und verspätete Anreise für Ihren Urlaub Gültig für Hotels, CampingVillage, Apartments, B&Bs, Agriturismi und alle Arten von Unterkunft.

Die erforderlichen Unterlagen hängen von der Art des Schadenfalls ab.

Unterlagen bei Stornierung vor der Abreise

Für eine Erstattung bei Stornierung können je nach Grund folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • ärztliches Attest mit Datum des Krankheitsbeginns, Diagnose und Prognose;
  • Notaufnahmebericht, sofern vorhanden;
  • vollständige Krankenakte bei Krankenhausaufenthalt;
  • Nachweis der familiären Beziehung, wenn der Schadenfall einen Familienangehörigen betrifft;
  • Aufenthaltsvertrag;
  • Zahlungsbelege;
  • Buchungsübersicht;
  • vom Beherbergungsbetrieb ausgestellte Übersicht der Stornogebühr;
  • bei Widerruf des Urlaubs: Genehmigung des Urlaubs durch den Arbeitgeber vor der Buchung und spätere Widerrufsmitteilung.

Unterlagen bei Abbruch des Aufenthalts

Für eine Erstattung bei Aufenthaltsabbruch können je nach Grund folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Nachweis des Ereignisses, das die vorzeitige Rückkehr verursacht hat;
  • ärztliches Attest mit Diagnose und Prognose;
  • Krankenakte, sofern erforderlich;
  • Sterbeurkunde, wenn der Schadenfall einen Todesfall betrifft;
  • Nachweis der Kosten des nicht genutzten Aufenthalts;
  • Nachweis der nicht erstattbaren Beträge, die vom Beherbergungsbetrieb einbehalten wurden.

Der Schadenfall muss innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr über folgendes Portal gemeldet werden:  care4uhotel.claims

Ja. Die StornoHotel-Police kann auch greifen, wenn der Arbeitgeber bereits genehmigte Urlaubstage widerruft, sofern diese Urlaubstage vor der Buchung der Unterkunft genehmigt wurden.

Diese Deckung ist nützlich, wenn der Gast zuerst den Urlaub mit dem Arbeitgeber vereinbart, anschließend den Aufenthalt bucht und danach eine Mitteilung über den Widerruf des genehmigten Urlaubs erhält, wodurch die Reise unmöglich wird.

Wenn der Beherbergungsbetrieb in diesem Fall eine nicht erstattbare Stornogebühr erhebt, kann die Police den Erstattungsantrag gemäß Höchstbeträgen, Selbstbehalten, erforderlichen Unterlagen und Versicherungsbedingungen prüfen.

Praxisbeispiel

Der Gast erhält am 10. Mai die Genehmigung des Urlaubs durch den Arbeitgeber. Am 12. Mai bucht er einen Hotelaufenthalt. Später teilt der Arbeitgeber den Widerruf des Urlaubs mit und der Gast kann nicht mehr reisen.

Wenn der Beherbergungsbetrieb eine Stornogebühr berechnet, kann der Erstattungsantrag durch StornoHotel geprüft werden, sofern sowohl die ursprüngliche Genehmigung als auch der spätere Widerruf nachgewiesen werden können.

Erforderliche Unterlagen für die Erstattung

Für eine korrekte Schadenmeldung sind erforderlich:

  • Mitteilung des Arbeitgebers über die Genehmigung des Urlaubs, datiert vor der Unterkunftsbuchung;
  • Mitteilung des Arbeitgebers über den Widerruf des Urlaubs;
  • Buchungsbestätigung der Unterkunft;
  • Nachweis der vom Beherbergungsbetrieb berechneten Stornogebühr;
  • Zahlungsbelege, sofern vorhanden.

Zusammengefasst: Der Widerruf von Urlaubstagen kann durch StornoHotel gedeckt sein, wenn der Urlaub vor der Buchung genehmigt wurde und der spätere Widerruf die Reise verhindert.

Die Erstattung wird auf Grundlage der vom Beherbergungsbetrieb berechneten Stornogebühr berechnet, innerhalb der in der Police vorgesehenen Grenzen und Bedingungen.

Selbstbehalt bei der Erstattung

Für alle Stornierungs- oder Abbruchgründe gilt ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens jedoch 50 €.

Der Selbstbehalt wird nur in folgenden Fällen nicht angewendet:

  • Tod der versicherten Person;
  • Krankenhausaufenthalt der versicherten Person von mehr als 5 Tagen;
  • Tod eines Familienangehörigen;
  • Krankenhausaufenthalt eines Familienangehörigen von mehr als 5 Tagen.

Welche Stornogebühr wird erstattet?

Erstattungsfähig ist die Stornogebühr, die an dem Tag gilt, an dem das Ereignis eintritt, das die Abreise verhindert oder den Abbruch erforderlich macht, nicht die später eventuell erhöhte Gebühr.

Wenn der Gast mit der Stornierung wartet und die Stornogebühr inzwischen steigt, bleibt die Differenz zu seinen Lasten.

Beispiel für eine Erstattung mit Standard-Selbstbehalt

Aufenthalt: 1.000 €
Vom Beherbergungsbetrieb berechnete Stornogebühr: 1.000 €
Grund: dokumentierte Krankheit

Berechnung:

  • 10 % Selbstbehalt: 100 €;
  • voraussichtliche Erstattung: 900 €.

Beispiel für eine Erstattung ohne Selbstbehalt

Aufenthalt: 1.000 €
Vom Beherbergungsbetrieb berechnete Stornogebühr: 1.000 €
Grund: Krankenhausaufenthalt der versicherten Person von mehr als 5 Tagen

Berechnung:

  • Selbstbehalt: nicht angewendet;
  • voraussichtliche Erstattung: 1.000 €.

Wo wird der Erstattungsantrag gestellt?

Der Erstattungsantrag muss innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr über folgendes Portal eingereicht werden:

care4uhotel.claims

Alle nach den Versicherungsbedingungen erforderlichen Unterlagen müssen beigefügt werden.

Es wird immer empfohlen, den gesamten Betrag des Aufenthalts zu versichern, nicht nur die bei der Buchung geleistete Anzahlung.

Die Police berechnet die Deckung auf Grundlage der versicherten Summe. Wird nur ein Teil des Aufenthalts versichert, wird die Erstattung anteilig gekürzt.

Proportionalitätsregel

Ist die versicherte Summe niedriger als der Gesamtpreis des Aufenthalts, wird die Erstattung im gleichen Verhältnis gekürzt.

Einfaches Beispiel:

  • Gesamtpreis des Aufenthalts: 1.000 €;
  • versicherte Summe: 300 €;
  • versicherter Anteil: 30 %.

Im Schadenfall berechnet die Police die Erstattung nur auf 30 % des Verlusts und wendet anschließend den vorgesehenen Selbstbehalt an.

Warum reicht es nicht, nur die Anzahlung zu versichern?

Die Anzahlung entspricht nicht immer dem maximalen Risiko. Bei vielen Buchungen kann der Beherbergungsbetrieb höhere Gebühren verlangen bei:

  • kurzfristiger Stornierung;
  • Nichterscheinen;
  • verspäteter Anreise;
  • vorzeitiger Abreise.

Insbesondere bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise berechnen Beherbergungsbetriebe normalerweise eine Gebühr in Höhe von 100 % der gebuchten und nicht genutzten Tage.

Wer nur die Anzahlung versichert, kann daher gerade in den Fällen mit dem größten finanziellen Verlust einen wesentlichen Teil des Aufenthalts unversichert lassen.

Beispiel: vorzeitige Abreise bei einem Aufenthalt von 1.000 €

Aufenthalt: 7 Nächte
Gesamtkosten: 1.000 €
Der Gast muss wegen eines gedeckten Ereignisses nach 3 Nächten zurückkehren.
Nicht genutzte Nächte: 4
Vom Beherbergungsbetrieb berechnete Gebühr: 571 €

Wenn der gesamte Aufenthalt versichert wurde:

  • versicherte Summe: 1.000 €;
  • voraussichtliche Erstattung: 571 € - 10 % = ca. 514 €.

Wenn nur die Anzahlung versichert wurde:

  • versicherte Summe: 300 €;
  • versicherter Anteil: 30 %;
  • voraussichtliche Erstattung: 30 % von 571 € - 50 € = ca. 121 €.

 

3.1 Fall 1 - Nicht erstattbare Rate

Beispiel einer Stornobedingung:

„Der Gesamtbetrag des Aufenthalts wird bei der Bestätigung als Angeld mit Bestätigungsfunktion berechnet und ist bei Änderungen oder Stornierungen nicht erstattbar. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise beträgt die Gebühr 100 % der nicht genutzten Tage.'

Praxisbeispiel

Aufenthaltsbetrag: 1.000 €
Sofort bezahlter Betrag: 1.000 €
Stornogebühr: 1.000 € zu jedem Zeitpunkt

Empfohlene Versicherungssumme: 1.000 €.

SzenarioVersicherte SummeVoraussichtliche Erstattung
Stornierung wegen Krankheit1.000 €1.000 € - 10 % = ca. 900 €
Stornierung wegen Krankheit300 €30 % von 1.000 € - 50 € = ca. 250 €

Bei einer nicht erstattbaren Rate besteht das Risiko sofort und in voller Höhe ab dem Zeitpunkt der Buchung. Wer nur einen Teilbetrag versichert, deckt nur einen Teil des tatsächlichen Verlusts ab.

 

3.2 Fall 2 - Teilflexible Rate

Beispiel einer Stornobedingung:

„Bei Bestätigung ist eine Anzahlung von 30 % erforderlich. Der Restbetrag ist innerhalb von 14 Tagen vor Anreise zu zahlen. Ab diesem Zeitpunkt sind bei Stornierung, Nichterscheinen, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise 100 % des Gesamtbetrags geschuldet.'

Praxisbeispiel

Aufenthaltsbetrag: 1.000 €
Bei Bestätigung geleistete Anzahlung: 300 €
Restzahlung 14 Tage vor Anreise: 700 €

Empfohlene Versicherungssumme: 1.000 € von Anfang an, auch wenn bei der Buchung nur die Anzahlung geleistet wurde.

Warum den gesamten Aufenthalt von Anfang an versichern?

Weil, wenn das Schadenereignis nach Zahlung des Restbetrags eintritt, die Gebühr 100 % des Aufenthalts betragen kann. Wenn der Gast nur die Anzahlung versichert hat, wird die Erstattung anteilig gekürzt.

SzenarioVersicherte SummeVoraussichtliche Erstattung
Stornierung vor Restzahlung, Gebühr 300 €1.000 €300 € - 50 € = 250 €
Stornierung nach Restzahlung, Gebühr 1.000 €1.000 €1.000 € - 10 % = ca. 900 €
Stornierung nach Restzahlung, Gebühr 1.000 €300 €30 % von 1.000 € - 50 € = ca. 250 €

Wenn nur die Anzahlung von 300 € versichert wird und das Schadenereignis nach Zahlung des Restbetrags eintritt, kann die voraussichtliche Erstattung etwa 250 € bei einer Gebühr von 1.000 € betragen.

 

3.3 Fall 3 - Nur nicht erstattbare Anzahlung

Beispiel einer Stornobedingung:

„Bei Stornierung bleibt die geleistete Anzahlung beim Beherbergungsbetrieb und wird nicht erstattet. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise beträgt die Gebühr 100 % der nicht genutzten Tage.'

Praxisbeispiel

Aufenthaltsbetrag: 1.000 €
Geleistete Anzahlung: 300 €
Gebühr bei Stornierung vor Anreise: 300 €

Empfohlene Versicherungssumme: 1.000 €.

In diesem Fall ist der Gast bei Stornierung vor Anreise nur dem Verlust der Anzahlung ausgesetzt. Das Hauptrisiko kann jedoch in einer verspäteten Anreise oder vorzeitigen Abreise liegen, da die Gebühr in diesen Fällen auf 100 % der nicht genutzten Tage steigen kann.

SzenarioVersicherte SummeVoraussichtliche Erstattung
Stornierung, Gebühr 300 €1.000 €300 € - 50 € = 250 €
Stornierung, Gebühr 300 €300 €30 % von 300 € - 50 € = 40 €
Vorzeitige Abreise 4 von 7 Nächten, Gebühr 571 €1.000 €571 € - 10 % = ca. 514 €
Vorzeitige Abreise 4 von 7 Nächten, Gebühr 571 €300 €30 % von 571 € - 50 € = ca. 121 €

Wer nur die Anzahlung versichert, weil er sie für das maximale Risiko hält, übersieht möglicherweise, dass eine vorzeitige Abreise eine deutlich höhere Gebühr verursachen kann.

 

3.4 Fall 4 - Flexible Rate

Beispiel einer Stornobedingung:

„Bei der Buchung ist keine Zahlung erforderlich. Bei Stornierung innerhalb von X Tagen vor Anreise beträgt die Gebühr 100 % des Aufenthaltsbetrags. Bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise beträgt die Gebühr 100 % der nicht genutzten Tage.'

Praxisbeispiel

Aufenthaltsbetrag: 1.000 €
Sofort bezahlter Betrag: 0 €
Gebühr bei Stornierung im gebührenpflichtigen Zeitraum: 1.000 €

Empfohlene Versicherungssumme: 1.000 €.

Auch wenn bei Aktivierung der Police noch nichts bezahlt wurde, kann die Police die Gebühr abdecken, die der Beherbergungsbetrieb erhebt, wenn die Stornierung innerhalb des in den Stornobedingungen vorgesehenen Zeitraums erfolgt.

SzenarioVersicherte SummeVoraussichtliche Erstattung
Stornierung im gebührenpflichtigen Zeitraum1.000 €1.000 € - 10 % = ca. 900 €
Stornierung im gebührenpflichtigen Zeitraum300 €30 % von 1.000 € - 50 € = ca. 250 €
Vorzeitige Abreise 4 von 7 Nächten, Gebühr 571 €1.000 €571 € - 10 % = ca. 514 €
Vorzeitige Abreise 4 von 7 Nächten, Gebühr 571 €300 €30 % von 571 € - 50 € = ca. 121 €

Praktische Regel für alle Buchungsmodelle

In allen vier Fällen gilt die sicherste Regel: immer den gesamten Betrag des Aufenthalts versichern.

Nur so kann die Deckung dem Risiko von Stornierung, Aufenthaltsabbruch, verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise entsprechen.

Ja, aber das ärztliche Attest muss bestimmte Angaben enthalten. Damit es korrekt geprüft werden kann, muss es Folgendes enthalten:

  • Datum des Krankheitsbeginns;
  • genaue Diagnose;
  • Anzahl der Prognosetage.

Ohne diese Angaben kann der Erstattungsantrag unvollständig sein und möglicherweise nicht reguliert werden.

Wer darf das ärztliche Attest ausstellen?

Das Attest kann von jedem zugelassenen Arzt ausgestellt werden, zum Beispiel von:

  • Hausarzt;
  • Facharzt;
  • Arzt der Notaufnahme.

Bei einem Besuch in der Notaufnahme sollte auch der Notaufnahmebericht beigefügt werden.

Wenn ein Familienangehöriger krank wird, wessen Attest wird benötigt?

Wenn der Schadenfall einen Familienangehörigen betrifft, zum Beispiel ein Elternteil oder ein Kind, muss das Attest von dem Arzt ausgestellt werden, der diesen Familienangehörigen untersucht hat, nicht vom Arzt der versicherten Person.

In diesem Fall muss auch ein Dokument beigefügt werden, das die familiäre Beziehung nachweist.

Was ist bei einem Krankenhausaufenthalt erforderlich?

Bei einem Krankenhausaufenthalt muss eine vollständige Kopie der Krankenakte beigefügt werden.

Was ist erforderlich, wenn ein Haustier krank wird?

Für ein Haustier ist ein tierärztliches Attest erforderlich mit:

  • Diagnose;
  • Prognose von mindestens 7 Tagen;
  • oder Hinweis auf einen lebensrettenden Eingriff.

Die Versicherungsgesellschaft behält sich das Recht vor, eine ärztliche Kontrolluntersuchung anzuordnen, um zu prüfen, ob der Zustand der versicherten Person die Abreise tatsächlich verhindert.

Ja. Die Stornodeckung gilt ab dem Buchungsdatum bis zum Beginn des Aufenthalts. Auch eine Stornierung am Tag der Abreise kann erstattungsfähig sein, wenn sie durch ein in der Police gedecktes Ereignis verursacht wird.

Wichtig ist der Zeitpunkt, an dem das Ereignis eintritt

Erstattungsfähig ist die Stornogebühr, die zum Zeitpunkt des Ereignisses gilt, nicht unbedingt die Gebühr am Tag, an dem der Gast die Stornierung mitteilt.

Beispiel:

  • die Krankheit tritt am Montag auf;
  • der Gast teilt die Stornierung am Freitag mit;
  • inzwischen steigt die Stornogebühr.

In diesem Fall berücksichtigt die Police die am Montag geltende Gebühr. Die durch die verspätete Mitteilung entstandene Differenz bleibt zu Lasten des Gastes.

Pflicht zur Schadenminderung

Die versicherte Person ist verpflichtet, den Schaden zu mindern, wie in Artikel 1914 des italienischen Zivilgesetzbuchs vorgesehen. Der Aufenthalt muss daher storniert werden, sobald das Ereignis eintritt, das die Abreise verhindert.

Unbegründetes Warten kann die Erstattung verringern oder gefährden.

Praktischer Hinweis für Gäste

Sobald ein Ereignis eintritt, das die Abreise verhindert, ist es wichtig:

  1. den Beherbergungsbetrieb sofort über die Stornierung zu informieren;
  2. alle Nachweise aufzubewahren;
  3. den Erstattungsantrag innerhalb der vorgesehenen Fristen einzureichen.

Warten kann die Stornogebühr erhöhen und die tatsächliche Erstattung reduzieren.

Die Police kann nur greifen, wenn die verspätete Anreise auf einen in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Grund zurückzuführen ist.

Möglicherweise gedeckte Gründe für verspätete Anreise

Die Gebühr für die nicht genutzte Nacht kann gedeckt sein, wenn die Verspätung verursacht wird durch:

  • Fahrzeugpanne, bestätigt durch den Pannendienst;
  • Fahrzeugunfall, bestätigt durch den Pannendienst;
  • Naturkatastrophe, die es unmöglich macht, das Reiseziel zu erreichen.

Nicht gedeckte Gründe für verspätete Anreise

Sofern die Police nichts anderes vorsieht, berechtigen folgende Fälle nicht zur Erstattung:

  • Verkehr;
  • verspätetes Losfahren;
  • verpasster Anschluss;
  • persönliches Zuspätkommen;
  • Hindernisse, die nicht zu den in der Police genannten Gründen gehören.

Beispiel für gedeckte verspätete Anreise

Der Gast hat unterwegs einen Unfall und der Pannendienst greift ein und bestätigt das Ereignis. In diesem Fall kann die Gebühr für die nicht genutzte Nacht für eine Erstattung geprüft werden.

Beispiel für nicht gedeckte verspätete Anreise

Der Gast fährt zu spät los und verpasst den Zug. Diese Situation gehört nicht zu den durch StornoHotel gedeckten Gründen.

Was gilt, wenn der Gast mit dem Flugzeug reist?

StornoHotel allein deckt Flugverspätungen nicht ab.
Für Gäste, die mit dem Flugzeug oder einem anderen Verkehrsmittel reisen, enthält die Travel-Police eine spezifische Leistung bei dokumentierter Verspätung des Verkehrsmittels: 80 € für jeweils volle 8 Stunden Verspätung, gemäß den Versicherungsbedingungen.

Die StornoHotel-Police muss innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung abgeschlossen werden.

Wenn der Beherbergungsbetrieb eine Anzahlung verlangt, ist der praktische Bezugspunkt die Bestätigung des Zahlungseingangs durch den Betrieb.

Nach Ablauf der vorgesehenen Frist kann die Police in den folgenden Tagen nicht mehr aktiviert werden.

Die Police kann Gebühren erstatten, die berechnet werden an:

  • die versicherte Person;
  • ihre Familienangehörigen;
  • nur einen Reisebegleiter;

sofern alle Personen versichert und in derselben Police eingetragen sind.

Wer gilt als Familienangehöriger?

Als Familienangehörige gelten:

  • Ehepartner;
  • Kinder;
  • Vater und Mutter;
  • Brüder und Schwestern;
  • Großeltern;
  • Schwiegereltern;
  • Schwiegersöhne und Schwiegertöchter;
  • Schwäger und Schwägerinnen;
  • Onkel und Tanten;
  • Cousins und Cousinen;
  • Neffen und Nichten;
  • dauerhaft mit der versicherten Person zusammenlebende Personen, die aus der Familienstandsbescheinigung hervorgehen.

Ein Freund gilt nicht als Familienangehöriger. Ein Freund kann als Reisebegleiter berücksichtigt werden, jedoch sieht die Police nur einen Reisebegleiter pro Familieneinheit vor.

Ja. Die Police gilt für versicherte Personen bis zu einem Alter von 90 Jahren

Ja. Kinder, Vater und Mutter fallen unter die Definition der Familienangehörigen.

Krankheit, Unfall oder Tod eines Familienangehörigen können gültige Gründe für Stornierung oder Abbruch sein, sofern das Ereignis:

  • nachweisbar ist;
  • unfreiwillig ist;
  • zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbar war;
  • in den Versicherungsbedingungen vorgesehen ist.

Beispiel: Kind mit Fieber vor der Abreise

Wenn ein Kind am Tag vor der Abreise Fieber hat und das ärztliche Attest bestätigt, dass eine Reise nicht möglich ist, kann ein Erstattungsantrag gestellt werden.

Beispiel: Elternteil wird dringend ins Krankenhaus eingeliefert

Wenn der Vater oder die Mutter der versicherten Person dringend ins Krankenhaus eingeliefert wird und die Anwesenheit der versicherten Person erforderlich ist, kann der Fall mit geeigneten Unterlagen geprüft werden.

Ja. Die Erkrankung eines Haustiers kann in zwei Situationen gedeckt sein.

Stornierung vor der Abreise

Die Police kann greifen, wenn das Haustier:

  • eine Erkrankung mit einer Prognose von mindestens 7 Tagen hat;
  • oder einen lebensrettenden Eingriff benötigt.

In diesem Fall gilt ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens 50 €.

Abbruch eines bereits begonnenen Aufenthalts

Dieselben zwei Situationen können auch während eines bereits begonnenen Aufenthalts gelten. Bei vorzeitiger Rückkehr wird die Erstattung anteilig auf die nicht genutzten Nächte berechnet.

Welches Dokument wird benötigt?

Erforderlich ist ein tierärztliches Attest mit:

  • Diagnose;
  • Prognose von mindestens 7 Tagen;
  • oder Hinweis auf einen lebensrettenden Eingriff.

Nein. Bereits bestehende fortschreitende Erkrankungen und deren Komplikationen sind ausgeschlossen.

Ausgeschlossen sind auch Fälle, in denen zum Zeitpunkt der Buchung bereits Umstände bestanden, die eine Stornierung vorhersehbar machen konnten.

Ebenfalls ausgeschlossen sind:

  • depressive Erkrankungen;
  • physiologische Schwangerschaft gemäß den Versicherungsbedingungen.

Eine physiologische Schwangerschaft an sich gilt nicht als Grund für Stornierung oder Abbruch des Aufenthalts.

Schwangerschaftsbedingte Erkrankungen sind jedoch eingeschlossen, sofern sie bis zur 26. Schwangerschaftswoche auftreten und durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden, gemäß den Versicherungsbedingungen.

Zusammengefasst:

  • eine physiologische Schwangerschaft ist nicht gedeckt;
  • schwangerschaftsbedingte Erkrankungen können bis zur 26. Schwangerschaftswoche gedeckt sein;
  • eine ärztliche Bescheinigung mit Diagnose, Datum des Auftretens und Prognose ist immer erforderlich.

Allgemeines Schlechtwetter ist nicht gedeckt.

Die Police kann nur greifen, wenn eine dokumentierte Naturkatastrophe es unmöglich macht, das Reiseziel zu erreichen, oder wenn die Verspätung bzw. die Unmöglichkeit der Anreise auf eine durch den Pannendienst bestätigte Fahrzeugpanne oder einen Fahrzeugunfall zurückzuführen ist.

Die Befürchtung von schlechtem Wetter, Regen oder ungünstigen Wetterbedingungen berechtigt nicht zur Erstattung, sofern die Situation nicht unter einen der in der Police vorgesehenen Gründe fällt.

Die StornoHotel-Police kann zwei verschiedene Situationen erstatten: Stornierung vor der Abreise und Abbruch eines bereits begonnenen Aufenthalts.

A. Stornierung vor der Abreise

Wenn ein unerwartetes und in der Police gedecktes Ereignis den Gast an der Reise hindert, kann StornoHotel die bereits bezahlten und nicht rückforderbaren Beträge erstatten, die der Beherbergungsbetrieb als Stornogebühr einbehält.

Nicht erstattet werden:

  • die Buchungskosten;
  • die Versicherungsprämie.

Die Höchstentschädigung für die Stornierung beträgt 8.000 € pro versicherter Person.

Gültige Stornogründe

Ein Erstattungsantrag kann geprüft werden, wenn die Stornierung auf einen der folgenden in der Police vorgesehenen Gründe zurückzuführen ist:

  • Krankheit, Unfall oder Tod der versicherten Person, eines Familienangehörigen oder des Mitinhabers des Unternehmens bzw. der Praxis;
  • Erkrankung eines Haustiers mit einer Prognose von mindestens 7 Tagen oder lebensrettender Eingriff;
  • Ernennung zum Geschworenen oder Ladung als Zeuge vor den Justizbehörden;
  • Widerruf bereits genehmigter Urlaubstage durch den Arbeitgeber, sofern der Urlaub vor der Buchung der Unterkunft genehmigt wurde;
  • schwere Schäden an der Wohnung oder an den Geschäftsräumen, wie Brand, Einbruchdiebstahl oder Naturkatastrophen;
  • Unmöglichkeit, das Reiseziel wegen einer Panne oder eines Unfalls des Fahrzeugs zu erreichen, sofern dies durch den Pannendienst bestätigt wird;
  • Unmöglichkeit, das Reiseziel wegen Naturkatastrophen zu erreichen;
  • Pandemie, die die versicherte Person, einen Familienangehörigen oder einen Reisebegleiter betrifft;
  • Quarantäne mit häuslicher oder überwachter Isolation;
  • Terrorakte oder Naturkatastrophen, die in den 30 Tagen vor der Abreise und innerhalb von 100 km vom Reiseziel eintreten.

B. Abbruch eines bereits begonnenen Aufenthalts

Wenn während des Aufenthalts ein gedecktes Ereignis den Gast zwingt, früher als geplant zurückzukehren, kann die Police den anteiligen Wert der nicht genutzten Nächte bis zu 8.000 € erstatten.

Gültige Gründe für den Aufenthaltsabbruch

Ein Erstattungsantrag kann geprüft werden, wenn der Abbruch des Aufenthalts auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist:

  • Krankheit oder Unfall der versicherten Person mit einer Prognose von mindestens 3 Tagen;
  • Tod eines Familienangehörigen;
  • Krankenhausaufenthalt eines Familienangehörigen mit einer Prognose von mehr als 7 Tagen;
  • Krankheit eines Familienangehörigen mit einer Prognose von mehr als 15 Tagen;
  • schwere Schäden an der Wohnung oder an den Geschäftsräumen;
  • Erkrankung eines Haustiers mit einer Prognose von mindestens 7 Tagen oder lebensrettender Eingriff.

Die Deckung gilt auch im Falle des Todes der versicherten Person während des Aufenthalts, mit Erstattung an die Erben.

Was ist durch StornoHotel nicht versichert?

Nicht versichert sind unter anderem:

  • bereits bestehende fortschreitende Erkrankungen;
  • depressive Erkrankungen;
  • physiologische Schwangerschaft, ausgenommen schwangerschaftsbedingte Erkrankungen innerhalb der in der Police vorgesehenen Grenzen;
  • Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit des Beherbergungsbetriebs;
  • einfaches Schlechtwetter oder die Befürchtung ungünstiger Wetterbedingungen.

Travel - StornoHotel + Erstattungen für Flüge, Züge, Fähren und Busse

Ja. Die Travel-Police kann auch greifen, wenn der Aufenthalt im Beherbergungsbetrieb storniert werden muss, weil der Beförderer die Hinreise annulliert.

Diese Leistung betrifft die Annullierung der Hinreise durch:

  • Fluggesellschaft;
  • Eisenbahnunternehmen;
  • Busunternehmen;
  • Fähr- oder Schifffahrtsgesellschaft.

Die Deckung gilt, wenn die Annullierung der Hinreise der versicherten Person innerhalb der 24 Stunden vor dem geplanten Check-in-Datum im Beherbergungsbetrieb mitgeteilt wird.

Wenn der Gast in diesem Fall das Reiseziel nicht erreichen kann und der Beherbergungsbetrieb eine nicht erstattbare Stornogebühr erhebt, kann die Travel-Police den Erstattungsantrag gemäß Höchstbeträgen, Selbstbehalten, erforderlichen Unterlagen und Versicherungsbedingungen prüfen.

Praxisbeispiel

Der Gast hat einen Hotelaufenthalt mit Check-in am Samstag gebucht. Am Freitag, also innerhalb der 24 Stunden vor dem Check-in, annulliert die Fluggesellschaft den Hinflug. Der Gast kann das Reiseziel nicht erreichen und der Beherbergungsbetrieb berechnet eine Stornogebühr.

In diesem Fall kann der Erstattungsantrag im Rahmen der Travel-Police geprüft werden, sofern die offizielle Mitteilung des Beförderers und die Dokumentation der vom Beherbergungsbetrieb berechneten Gebühr beigefügt werden.

Nützliche Unterlagen

Für den Erstattungsantrag sollten folgende Unterlagen aufbewahrt werden:

  • offizielle Mitteilung des Beförderers über die Annullierung der Hinreise;
  • Datum und Uhrzeit des Erhalts der Mitteilung;
  • gekauftes Reiseticket;
  • Buchungsbestätigung der Unterkunft;
  • Übersicht der vom Beherbergungsbetrieb berechneten Stornogebühr;
  • Zahlungsbelege, sofern vorhanden.

Zusammengefasst: Travel kann die Stornierung der Unterkunft abdecken, wenn die Hinreise durch den Beförderer innerhalb der 24 Stunden vor dem Check-in annulliert wird und der Gast die Unterkunft nicht erreichen kann.

Die Travel-Police muss innerhalb unterschiedlicher Fristen abgeschlossen werden, abhängig vom Abreisedatum und vom Zeitpunkt des Kaufs des Reisetickets.

Abschlussfristen

  • Wenn weniger als 30 Tage bis zur Abreise verbleiben: innerhalb von 48 Stunden nach der Buchung.
  • Wenn mehr als 30 Tage bis zur Abreise verbleiben: innerhalb von 7 Tagen nach der Buchung.
  • Wenn das Reiseticket vor der Unterkunftsbuchung gekauft wird: innerhalb von 48 Stunden nach Kauf des Reisetickets.

Beispiel

Wenn der Flug im Januar für einen Urlaub im Juni gebucht wird, hat der Gast gemäß den Versicherungsbedingungen 7 Tage Zeit, die Travel-Police zu aktivieren.

Die gültigen Stornogründe entsprechen denen der StornoHotel-Police.

Der Unterschied besteht darin, dass Travel auch nicht erstattbare Kosten im Zusammenhang mit Reisetickets wie Flug, Bahn, Bus oder Fähre einschließen kann, innerhalb der in der Police vorgesehenen Grenzen und Bedingungen.

Die Höchstentschädigung bei Stornierung im Rahmen der Travel-Police beträgt 10.000 € pro versicherter Person.

Auch bei Travel gilt ein Selbstbehalt von 10 %, mindestens jedoch 50 €, mit denselben Ausnahmen wie bei StornoHotel.

Der Selbstbehalt wird in den in der Police vorgesehenen Fällen von Tod oder Krankenhausaufenthalt der versicherten Person oder ihrer Familienangehörigen von mehr als 5 Tagen nicht angewendet.

Ja. Travel kann eine Leistung bei dokumentierter Verspätung des Verkehrsmittels auf der Hinreise vorsehen.

Leistung bei Verspätung des Verkehrsmittels

  • erste volle 8 Stunden Verspätung: 80 €;
  • jede weitere volle 8 Stunden Verspätung: weitere 80 €.

Der Beförderer muss eine schriftliche Bestätigung der Verspätung ausstellen.

Die Leistung gilt für nur einen Schadenfall pro Police.

Ja. Travel deckt auch den Abbruch des Aufenthalts auf dieselbe Weise wie StornoHotel.

Die Höchstentschädigung für den Abbruch beträgt 8.000 € und die Erstattung wird anteilig auf die nicht genutzten Nächte berechnet.

Zu den Gründen können gemäß den Versicherungsbedingungen gehören:

  • medizinische Rückführung;
  • Krankenhausaufenthalt oder Tod eines Familienangehörigen;
  • Krankheit oder Unfall der versicherten Person mit einer Prognose von mindestens 3 Tagen;
  • schwere Schäden an der Wohnung oder den Geschäftsräumen;
  • Erkrankung eines Haustiers mit einer Prognose von mindestens 7 Tagen;
  • lebensrettender Eingriff bei einem Haustier;
  • weitere in den Versicherungsbedingungen vorgesehene Gründe.

Nein. Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit des Beförderers oder der Reiseagentur sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Schaden muss innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr gemeldet werden.

Die Schadenmeldung kann erfolgen über: 

care4uhotel.claims

oder per Post an:

Inter Partner Assistance S.A. - Schadenabteilung
Via Carlo Pesenti 121
Rom, Italien

Die Travel-Police umfasst alles, was die StornoHotel-Police für die Unterkunftsbuchung vorsieht, und ergänzt einen weiteren Schutz: Sie kann auch Stornogebühren im Zusammenhang mit Reisetickets abdecken, wie Flug-, Bahn-, Bus- oder Fährtickets, innerhalb der in der Police vorgesehenen Grenzen und Bedingungen.

Mit anderen Worten: StornoHotel schützt hauptsächlich die Unterkunftsbuchung; Travel erweitert den Schutz auch auf den Reiseteil, der mit dem Urlaub verbunden ist.

Travel eignet sich für Gäste, die reisen mit:

  • Flug;
  • Bahn;
  • Bus;
  • Fähre oder Schiff;
  • anderem gekauften Reiseticket.

Travel enthält außerdem eine Leistung bei dokumentierter Verspätung des Verkehrsmittels auf der Hinreise.

Wichtigste Unterschiede

LeistungStornoHotelTravel
Stornierung der UnterkunftJaJa
Abbruch des AufenthaltsJaJa
Stornogebühren für ReiseticketsNeinJa
Dokumentierte Verspätung des VerkehrsmittelsNeinJa
Höchstentschädigung bei Stornierung8.000 € pro versicherter Person10.000 € pro versicherter Person
Konkurs von Beförderer oder ReiseagenturNeinNein

Die Travel-Police deckt Konkurs oder Zahlungsunfähigkeit des Beförderers oder der Reiseagentur nicht ab.

Care4UOutdoor - Erste Hilfe, Krankheitskosten, Gepäck, Pässe und Haftpflicht

Care4UHotel Outdoor ist eine ergänzende Versicherung für aktive Urlaube.

Sie deckt nicht:

  • Stornierung des Aufenthalts;
  • Abbruch des Aufenthalts.

Für Stornierung und Abbruch sind StornoHotel oder Travel erforderlich.

Was deckt Care4UHotel Outdoor?

Care4UHotel Outdoor kann umfassen:

  • Assistance und Krankheitskosten bei Krankheit oder Unfall;
  • Gepäckschutz bei Diebstahl, Beschädigung, Nichtlieferung oder verspäteter Lieferung;
  • Privathaftpflicht gegenüber Dritten;
  • Sportpaket mit Rettung, Verlust von Ausrüstung, Erstattung von Skipass, Unterricht und Ausrüstungsverleih.

Care4UHotel Outdoor kostet 3,00 € pro versicherter Person, einschließlich Steuern.

Die Deckung hat eine maximale Dauer von 30 Tagen.

Der Bereich Assistance und Krankheitskosten kann bei Krankheit oder Unfall während des Aufenthalts greifen.

Krankheitskosten

Die Höchstbeträge betragen:

  • bis zu 1.000 € in Italien;
  • bis zu 15.000 € im Ausland.

Es gilt ein fester Selbstbehalt von 50 € pro Schadenfall.

Eingeschlossene Assistance-Leistungen

Die Deckung kann umfassen:

  • medizinischer Transport, organisiert durch die Einsatzzentrale;
  • medizinische Rückführung, organisiert durch die Einsatzzentrale;
  • Reise eines Familienangehörigen bei Krankenhausaufenthalt von mehr als 10 Tagen;
  • Verlängerung des Aufenthalts bei Krankenhausaufenthalt von mehr als 7 Tagen, bis zu maximal 10 Nächten und bis zu 1.000 €;
  • Rückkehr der genesenden versicherten Person;
  • Rückführung des Leichnams im Todesfall;
  • Versand dringend benötigter Medikamente, nur im Ausland;
  • häusliche Krankenpflege in den 7 Tagen nach der Rückkehr, bis zu 500 €.

Pflicht zur vorherigen Kontaktaufnahme mit der Einsatzzentrale

Für Assistance-Leistungen muss die Einsatzzentrale im Voraus kontaktiert werden. Sie ist rund um die Uhr erreichbar unter:

+39 06 42 115 840

Ohne vorherige Kontaktaufnahme werden Assistance-Leistungen nicht erbracht.

Der Bereich Gepäck kann greifen bei:

  • Diebstahl;
  • Taschendiebstahl;
  • Raub;
  • Brand;
  • Bruch;
  • Beschädigung;
  • Nichtlieferung;
  • verspäteter Gepäcklieferung.

Höchstbeträge für Gepäck

Die Deckung sieht vor:

  • bis zu 750 € bei Diebstahl, Taschendiebstahl, Raub, Brand, Bruch oder Beschädigung;
  • maximal 150 € pro Einzelgegenstand;
  • sämtliche elektronische und fotografische Ausrüstung gilt als ein einziger Gegenstand.

Verspätete Gepäcklieferung

Bei einer verspäteten Gepäcklieferung durch die Fluggesellschaft von mehr als 12 Stunden kann die Police den Kauf von notwendigen Artikeln bis zu 150 € erstatten.

Was ist vom Gepäckschutz ausgeschlossen?

Ausgeschlossen sind unter anderem:

  • Computer;
  • Mobiltelefone;
  • Sonnenbrillen;
  • Bargeld;
  • Schmuck;
  • wertvolle Uhren;
  • Kunstgegenstände;
  • Reisedokumente.

Die Privathaftpflicht deckt unfreiwillig verursachte Schäden an Dritten im Privatleben, einschließlich der Ausübung von Amateursport.

Die Versicherungssumme beträgt 250.000 €.

Es gilt ein Selbstbehalt von 500 € pro Schadenfall.

Berufliche Tätigkeit ist ausgeschlossen.

Das Sportpaket kann bei der Ausübung von Amateursport innerhalb der in der Police vorgesehenen Grenzen greifen.

Rettung

Folgende Kosten können eingeschlossen sein:

  • Suche;
  • Rettung;
  • Hubschrauber;
  • Rodeltransport;
  • Krankenwagen.

Höchstbetrag: bis zu 2.500 €.

Verlust oder Diebstahl von Sportausrüstung

Bei Verlust oder Diebstahl von Sportausrüstung während des Lufttransports kann die Deckung bis zu 2.500 € greifen.

Anteiliges Erstatten nicht genutzter Sportleistungen

Bei Unfall kann die Police anteilig erstatten:

  • Skipass;
  • Sportunterricht;
  • Ausrüstungsverleih.

Höchstbetrag: bis zu 1.000 €.

Ja. Nicht alle Aktivitäten und Situationen sind gedeckt.

Ausgeschlossen sind unter anderem:

  • Luftsportarten;
  • Extremsportarten außerhalb offizieller Sportorganisationen;
  • professionell ausgeübte Sportarten;
  • gegen Vergütung ausgeübte Sportarten;
  • Rehabilitationsbehandlungen;
  • Physiotherapie;
  • ästhetische Behandlungen;
  • Kuranwendungen;
  • Schlankheitsbehandlungen;
  • Zahnbehandlungen, außer infolge eines Unfalls;
  • Schäden infolge von Alkoholmissbrauch;
  • Schäden infolge von Drogenkonsum;
  • Schäden infolge von Missbrauch psychotroper Arzneimittel.

Der Schaden muss innerhalb von 30 Tagen nach der Rückkehr gemeldet werden.

Die Schadenmeldung kann erfolgen über: care4uhotel.claims

oder per Post an:

Inter Partner Assistance S.A. - Schadenabteilung
Via Carlo Pesenti 121
Rom, Italien